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   LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01   

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https://dejure.org/2001,18807
LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01 (https://dejure.org/2001,18807)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.11.2001 - L 15 VG 2/01 (https://dejure.org/2001,18807)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. November 2001 - L 15 VG 2/01 (https://dejure.org/2001,18807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgungskrankengeld wegen der Folgen einer verübten Gewalttat; Arbeitsunfähigkeit eines Studierenden infolge einer durch Gewalttat verursachten Erkrankung; Ausübung einer konkreten Erwerbstätigkeit im Falle der Nichterkrankung; Voraussetzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.11.1972 - 2 RU 123/71

    Arbeitsunfähiger Arbeitsloser - Verletztengeld - Verletztengeld an Stelle von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01
    Aus dem Urteil des BSG vom 29.11.1972, Az.: 8/2 RU 123/71, gehe hervor, dass das BVG auch für Fälle gelte, in denen die Arbeitsunfähigkeit die Begründung eines Arbeitsverhältnisses unmöglich mache.

    Der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit steht deshalb nicht entgegen, dass der Erkrankte arbeitslos ist (BSG-Urteil vom 29.11.1972, BSGE 35, 65 ff.; BSG-Urteil vom 02.02.1984, SozR 4100 § 158 Nr. 6).

  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVi 1/83

    Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für Übergangsgeld - Lohnersatzfunktion des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01
    Mit Schriftsatz vom 20.05.1999 hat der Kläger ergänzend vorgetragen, er sei zwar von Oktober bis November 1995 in einer hauptsächlich vorlesungsfreien Zeit arbeitsunfähig gewesen; diese Zeit diene jedoch Studenten auch zur Vorbereitung auf Prüfungen, Durchführung von Praktika etc. Aus dem bereits genannten BSG-Urteil von 1972 (betreffend einen Arbeitslosen) und dem BSG-Urteil vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - (betreffend eine ehrenamtlich beim VDK Beschäftigte) sowie Urteil vom 03.10.1984 - 9a RVi 1/83 - (bezüglich eines Schülers einer allgemein bildenden Sonderschule) folge, dass es lediglich auf einen Bezug zum Erwerbsleben zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses ankomme.

    Das vom Kläger für seinen Rechtsstandpunkt zitierte Urteil des BSG vom 03.10.1984 (Az.: 9a RVi 1/83, SozR 3100 § 16 Nr. 3) betreffend einen erwerbsunfähigen Schüler, der eine Sonderschule als berufsfördernde Maßnahme der Kriegsopferfürsorge besuchte, bestätigt das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts und die angefochtenen Bescheide, da nach den dortigen Ausführungen des BSG eine Person, die bisher nicht erwerbstätig war, deshalb nicht als arbeitsunfähig angesehen werden kann, weil es am Bezug zu einer Erwerbstätigkeit fehlt.

  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Keine Tätigkeit vor Unfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01
    Mit Schriftsatz vom 20.05.1999 hat der Kläger ergänzend vorgetragen, er sei zwar von Oktober bis November 1995 in einer hauptsächlich vorlesungsfreien Zeit arbeitsunfähig gewesen; diese Zeit diene jedoch Studenten auch zur Vorbereitung auf Prüfungen, Durchführung von Praktika etc. Aus dem bereits genannten BSG-Urteil von 1972 (betreffend einen Arbeitslosen) und dem BSG-Urteil vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - (betreffend eine ehrenamtlich beim VDK Beschäftigte) sowie Urteil vom 03.10.1984 - 9a RVi 1/83 - (bezüglich eines Schülers einer allgemein bildenden Sonderschule) folge, dass es lediglich auf einen Bezug zum Erwerbsleben zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses ankomme.

    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht das von der Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung nochmals hervorgehobene BSG-Urteil vom 19.12.1974 (BSGE 39, 63 ff.).

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01
    Der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit steht deshalb nicht entgegen, dass der Erkrankte arbeitslos ist (BSG-Urteil vom 29.11.1972, BSGE 35, 65 ff.; BSG-Urteil vom 02.02.1984, SozR 4100 § 158 Nr. 6).
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